Zum Inhalt springen
Ulis Textildruck
    • Alle acht VerfahrenÜbersicht und Vergleich
    • StickereiFlach, Puff und 3D auf Melco
    • TransferdruckFlex, Flock, Siebdrucktransfer, DTF
    • Direkt- & SiebdruckFarbe direkt ins Gewebe
    • FahrzeugbeklebungFolie auf Transporter und Flotte
    • Textilien & MarkenFruit of the Loom, B&C, Untagged, Craft
    • Für FirmenArbeitskleidung und Firmenlogo
    • Für VereineTrikots, Teamwear, Fanartikel
    • Für PrivatpersonenEinzelstücke und Geschenke
  • Arbeiten
  • Ablauf & Preise
  • Werkstatt
  • Kontakt
+49 1525 4025689 Anfrage

Verfahren

Alle acht Verfahren Stickerei Transferdruck Direkt- & Siebdruck Fahrzeugbeklebung Textilien & Marken

Für wen

Für Firmen Für Vereine Für Privatpersonen

Betrieb

Arbeiten Ablauf & Preise Werkstatt Häufige Fragen Online-Katalog Kontakt
Anfrage stellen +49 1525 4025689
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Druck, Beflockung, Stickerei, DTF-Transfers und Lohnveredelung), die zwischen dem Ulis Textildruck, Inhaber: Ulrike Kohlmorgen, Hauptstr. 9, 84533 Stammham (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden geschlossen werden.

(2) Verbraucher (B2C) im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer (B2B) im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Zu den Unternehmern zählen im Rahmen dieser AGB auch Vereine, Schulen und öffentliche Institutionen.

2.  Angebot, Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen unserer Leistungen und Produkte (z. B. auf Flyern, Mustern im Laden oder Beschreibungen per E-Mail) sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. 

 (2) Bei Bestellungen per E-Mail (Fernabsatz) übersendet der Anbieter dem Kunden einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder der Anbieter den Auftrag durch eine separate Auftragsbestätigung bzw. durch den Produktionsstart verbindlich annimmt. 

 (3) Bei einer Bestellung direkt in den Geschäftsräumen (Laden) kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde den erstellten Auftragsschein/Bestellschein eigenhändig unterzeichnet oder den fälligen Betrag (bzw. die vereinbarte Anzahlung) an der Kasse entrichtet.

 (4) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden (z. B. bezüglich Stückzahlen, Textilgrößen oder Motivänderungen) nach Vertragsschluss sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt vollumfänglich der Kunde.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) und Ausschluss bei Individualisierung

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z. B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden und Produktionsfreigabe

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Veredelung erforderlichen Grafiken, Logos, Texte oder sonstigen Vorlagen (nachfolgend „Druckdaten“) rechtzeitig und in der vom Anbieter geforderten Form und Qualität bereitzustellen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Druckdaten als editierbare Vektordateien (z. B. .ai, .eps, .pdf) oder als hochauflösende Rastergrafiken (mindestens 300 dpi im Format .png mit transparentem Hintergrund) zu übermitteln. Schriften sind zwingend in Pfade/Kurven umzuwandeln. 

(2) Der Anbieter führt eine reine Sichtprüfung der Daten auf generelle Druckbarkeit durch. Eine vertiefte Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibfehler, gestalterische Mängel oder die Eignung für das gewählte Veredelungsverfahren wird nicht geschuldet. Arbeiten zur notwendigen Datenaufbereitung werden nach vorheriger Absprache separat nach Aufwand berechnet. 

(3) Vor dem eigentlichen Produktionsstart erstellt der Anbieter einen digitalen Korrekturabzug und übermittelt diesen dem Kunden zur Ansicht. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Korrekturabzug sorgfältig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Schreibweisen, Grammatik, gewählte Farben, Maße und Platzierung zu überprüfen. Der Kunde erteilt die Produktionsfreigabe durch ausdrückliche Bestätigung in Textform. 

(4) Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe geht das Risiko für alle für den Kunden erkennbaren Fehler auf den Kunden über. Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Mängel, Beanstandungen oder Druckfehler, die im freigegebenen Korrekturabzug bereits enthalten waren.

5. Sonderbestimmungen für die Veredelung von vom Kunden beigestellten Textilien (Lohnveredelung)

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Veredelung bereitgestellten Textilien (nachfolgend „Kundenware“) in einem sauberen, ungewaschenen (bzw. frei von Weichspülerrückständen), trockenen und für das gewählte Veredelungsverfahren geeigneten Zustand anzuliefern. Das Risiko der Veredelbarkeit trägt der Kunde. 

(2) Ist der Kunde Unternehmer (B2B) oder ein Verein, gilt Folgendes:
◦ a) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf der spezifischen Beschaffenheit, Ungeeignetheit oder verdeckten Vorschädigung der angelieferten Kundenware beruhen (z. B. Schmelzen/Verfärben von Kunstfasern bei Hitzeeinwirkung, Stoffbeschädigungen durch Nadelbrüche bei fehlerhafter Gewebestruktur, mangelnde Farbhaftung aufgrund von Gewebeappreturen).
◦ b) Für Schäden an der Kundenware, die durch Maschinenfehler, Fehljustierungen oder technische Störungen während des Veredelungsprozesses entstehen, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den nachweisbaren Zeitwert der unbeschädigten Rohware begrenzt. Ein Ersatz von entgangenem Gewinn oder ideellen Werten ist ausgeschlossen.
◦ c) Ein technisch bedingter Ausschuss (z. B. Fehldrucke) von bis zu 3 % der angelieferten Gesamtmenge je Motiv gilt als vereinbarte Toleranzgrenze und stellt keinen Mangel dar. Eine Nachlieferungspflicht besteht nicht. 

(3) Ist der Kunde Verbraucher (B2C), gilt Folgendes:
◦ a) Erkennt der Anbieter offensichtliche Anzeichen dafür, dass die Kundenware für das Veredelungsverfahren ungeeignet ist, wird er den Verbraucher informieren. Besteht der Verbraucher dennoch auf der Durchführung, ist die Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
◦ b) Bei einer nachweisbar schuldhaften Beschädigung der Kundenware durch den Anbieter haftet dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf den nachweisbaren Zeitwert des Textils; der Ersatz von Liebhaberwerten ist ausgeschlossen. 

(4) Wird die Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellungsmitteilung abgeholt, ist der Anbieter berechtigt, eine Lagergebühr zu verlangen oder die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

6. Ausführung, Produktionstoleranzen und Mengenschwankungen

(1) Geringfügige, technisch und materialbedingte Abweichungen im Farbton zwischen der digitalen Vorschau und dem finalen Ergebnis gelten als vertragsgemäß. Bei Farbsystemen (Pantone, HKS, RAL, CMYK) wird eine bestmögliche Annäherung angestrebt. Eine exakte Übereinstimmung kann aufgrund der Eigenfarbe und Beschaffenheit der Textilgewebe nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere bei Nachbestellungen oder Chargenwechseln. 

(2) Die Positionierung erfolgt manuell. Eine Stand- und Platzierungstoleranz von bis zu +/- 2,0 cm von der Idealposition sowie eine materialspezifische Drehung des Motivs von bis zu 3 Grad gelten als branchenüblich, vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. 

(3) Für B2B-Kunden gilt ab einer Menge von 50 Stück eine fertigungsbedingte Ausschuss-, Minder- oder Mehrlieferungsquote von bis zu 3 % der Gesamtbestellmenge als vertragsgemäße Erfüllung. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.

7. Preise, Zahlungsbedingungen und Vorkasse

(1) Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten Brutto-Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern (B2B) gelten Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer ab Werk. Kosten für Verpackung und Versand werden separat ausgewiesen. 

(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

 (3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Ausführung des Auftrags von einer angemessenen Anzahlung oder vollständigen Vorkasse (bis zu 100 %) abhängig zu machen. Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang

8. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Angegebene Liefertermine sind Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt erst nach finaler Freigabe des Korrekturabzugs und Zahlungseingang. 

(2) Bei Selbstabholung ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Benachrichtigung abzuholen. 

(3) Bei B2B-Kunden erfolgt der Versand auf Kosten und Risiko des Kunden (Gefahrübergang ab Übergabe an den Frachtführer). Bei B2C-Kunden geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

9. Eigentumsvorbehalt und vertragliches Pfandrecht

(1) Gelieferte Eigenware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Anbieters. 

(2) Bei Lohnveredelung (Kundenware) räumt der Kunde dem Anbieter wegen aller Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den übergebenen Textilien ein. Der Anbieter darf die Herausgabe verweigern, bis alle Forderungen beglichen sind.

10. Gewährleistung, Mängelrüge und Pflegehinweise

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher (B2C) zwei Jahre, für Unternehmer (B2B) ein Jahr ab Ablieferung. 

(2) B2B-Kunden müssen offene Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 

(3) Eine Gewährleistung für Mängel, die auf eine unsachgemäße Reinigung oder Missachtung der beigefügten Pflegehinweise zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Veredelte Textilien dürfen im Regelfall nicht über 30 °C gewaschen, nicht chemisch gebleicht, nicht im Wäschetrockner getrocknet und nicht direkt auf der veredelten Fläche gebügelt werden.

11. Urheberrechte, Markenrechte und Freistellung

(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Druckdaten und Logos keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. 

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Motive auf erstes schriftliches Anfordern vollständig freizustellen (inkl. Rechtsverteidigungs- und Anwaltskosten).

12. Datenschutz & § 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer oder Verein handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Anrufen Anfrage

Deine Druckerei von nebenan. Familienbetrieb aus Stammham, seit 2012.

Verfahren

Stickerei
Transferdruck
Direkt- & Siebdruck
Fahrzeugbeklebung
Textilien & Marken

Seiten

Für Firmen
Für Vereine
Für Privatpersonen
Arbeiten
Ablauf & Preise
Werkstatt
Häufige Fragen

Kontakt

Hauptstraße 9
84533 Stammham

+49 1525 4025689
info@uli-textildruck.de
Online-Katalog
Instagram · Facebook

Öffnungszeiten

Mo–Do8–16 Uhr

Fr8–12 Uhr

© Ulis Textildruck 2026 Impressum · Datenschutz · AGB Hauptstraße 9 · 84533 Stammham · Inhaberin: Ulrike Kohlmorgen